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   VG Weimar, 08.12.2000 - 2 E 2653/00   

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VG Weimar, 08.12.2000 - 2 E 2653/00 (https://dejure.org/2000,26291)
VG Weimar, Entscheidung vom 08.12.2000 - 2 E 2653/00 (https://dejure.org/2000,26291)
VG Weimar, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - 2 E 2653/00 (https://dejure.org/2000,26291)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 137
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Thüringen, 23.11.2005 - 4 KO 877/01

    Benutzungsgebührenrecht; Einwohnergleichwert als Maßstab bei der

    § 120 Abs. 1 Satz 1 ThürKO ist daher nicht eng auszulegen, ungeachtet dessen, dass es sich auch bei der Satzung um einen Beschluss des normsetzenden Organs handelt (vgl. zum Vorstehenden VG Weimar, Beschluss vom 08.12.2000 - 2 E 2653/00 -, NVwZ-RR 2002, S. 137 f.; Uckel/Hauth/Hoffmann, KommunalR in Thüringen, Stand 5/2005, § 120 ThürKO, Anm. 2.1., 2.2.; zur bay. Regelung Hölzl/Hien, GemO mit LandkreisO und BezirksO, Stand 6/2000, Art. 112 GO, Anm. 3).
  • OVG Thüringen, 07.12.2006 - 4 EO 534/06

    Kommunalaufsichtsrecht; Rechtswidrige Verrechnung der zurückzuzahlenden

    Daher wird auch die privatrechtliche Tätigkeit der Kommunen von der rechtsaufsichtlichen Kontrollbefugnis erfasst, wenn sie die Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften voraussetzt (vgl. Glaser, a. a. O., Rn. 4 zu Art. 109 BayGO; Lübking/Vogelsang/Ulbrich, Die Kommunalaufsicht, Rn. 125; Uckel/Hauth/Hoffmann, a. a. O., Rn. 2.4 zu § 117; Schmidt-Aßmann/Röhl in Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 13. Auflage 2005, 1. Kap., Rn. 42; VG Weimar, Beschluss vom 08.12.2000 - 2 E 2653/00 - NVwZ-RR 2002, 137).
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